Sirius Hundetraining
 


Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Sirius Hundetraining und seinen Kunden.
Stand 25.08.2020

1. Vertragsinhalt


Bei dem zwischen Sirius Hundetraining und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln.

Die Leistungen ergeben sich aus der Beschreibung auf der Homepage oder anderer Medien, wie z.B. Flyer, können im Einzelfall jedoch davon abweichen. Abweichungen ergeben sich bei individuellen Absprachen z.B. für Sonderfälle oder bei kurzfristigen unvorhergesehenen Trainingsänderungen aufgrund des einzelnen Hund-Halter-Teams.

Der Kunde erhält von Sirius Hundetraining lediglich Handlungsvorschläge. Sirius Hundetraining schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge so wie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

2. Vertragsschluss


2.1 Einzelstunden

In den Einzelstunden bietet Sirius Hundetraining dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Sirius Hundetraining und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz von Sirius Hundetraining statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer zwischen dem Sitz von Sirius Hundetraining und dem Trainingsort.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten


3.1
Die aktuellen Preise sind auf der Homepage unter www.sirius-hundetraining.de einsehbar. Sie werden auf Anfrage auch telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt und können von den auf www.sirius-hundetraining.de angegebenen Preisen abweichen.

3.2
Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Es gilt die Kleinunternehmerregelung, wobei nach ยง19 Abs. 1 UStG. kein Ausweisen der UsSt. erfolgt.

3.3
Die Bezahlung erfolgt in bar oder durch Überweisung.

4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden


4.1
Sagt der Kunde Einzeltrainingstermine (Abs. 2.1) nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im übrigen ist die Absage kostenfrei.

5. Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule


5.1
Sirius Hundetraining behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten. Sirius Hundetraining wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten.

5.2
Sirius Hundetraining teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mit.

5.3
Im Falle des Rücktritts von Sirius Hundetraining schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.

6. Haftung


6.1
Sirius Hundetraining haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

6.2
Sofern Sirius Hundetraining auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

6.3
Soweit die Haftung von Sirius Hundetraining ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Sirius Hundetraining.

6.4
Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.

6.5
Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

7. Sonstige Pflichten des Kunden


7.1
Der Kunde ist verpflichtet, Sirius Hundetraining ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit der Hündin unverzüglich mitzuteilen. Auch übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, die zur Störung des Kurses führen können, müssen, bei Kenntnis, mitgeteilt werden.

7.2
Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Lestospirose, Parvovirose besteht.

7.3
Liegen Umstände gemäß Abs. 7.1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Abs. 7.2 nicht gegeben, ist Sirius Hundetraining berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund oder an einem Ersatztermin teilnehmen, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

7.4
Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Abs. 7.1 und 7.2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen von Sirius Hundetraining für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist Sirius Hundetraining berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen.
Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.